Fachministerkonferenzen in Deutschland dienen der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Länderinteressen in den verschiedenen Themenfeldern. Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Mitglieder der IntMK sind die für Integration zuständigen Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder.
Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Außerdem koordiniert und fördert sie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern.
Unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan dient die IntMK darüber hinaus der Zusammenarbeit mit dem Bund. So nehmen die für die Integration zuständige Bundesministerin oder der für Integration zuständige Bundesminister und die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als Gäste an den Sitzungen der IntMK teil.
Jeweils zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird vom jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.
Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt, die durch eine Vorkonferenz vorbereitet wird. Bei Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen. Für die Organisation des Vorsitzjahres ist die Geschäftsstelle der IntMK verantwortlich. Neben der Ausrichtung der Konferenzen gehört hierzu die Kommunikation zwischen den Ländern, zwischen der Bundes- und Landesebene und mit den anderen Ministerkonferenzen.
Die IntMK ist eine der jüngeren Fachministerkonferenzen der Länder. Ihre Entstehungsgeschichte ist eng mit dem Integrationsgipfel und den Arbeiten am Nationalen Integrationsplan verknüpft.
Die Bundeskanzlerin hatte am 14. Juli 2006 zum ersten Integrationsgipfel eingeladen. Dieser wurde von einem breiten und intensiven Diskussionsprozess begleitet, bei dem sich alle staatlichen Ebenen und die Zivilgesellschaft einbrachten. Auf dem Gipfel wurde vereinbart, einen Nationalen Integrationsplan (NIP) zu erarbeiten. Als maßgebliche Akteure der Integrationspolitik haben sich die Länder daran von Beginn an aktiv beteiligt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin am 22. März 2007 die für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder beauftragt, unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Beitrag der Länder für den Nationalen Integrationsplan auszuarbeiten. Am 27. April 2007 fand hierzu die erste Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in Düsseldorf statt.
Der gemeinsame Beitrag der Länder zum Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 zeigte die Spannbreite ihrer integrationspolitischen Aktivitäten und enthielt konkrete Zusagen zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. In diesem Beitrag stellten die Länder in Aussicht, ihre Zusammenarbeit auch künftig fortzuführen und zu verstetigen: „Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder werden im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans und zur Erörterung aktueller integrationspolitischer Fragen auch künftig zusammenkommen." Auf ihrem dritten Treffen im Jahr 2008 beschlossen „die für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder, eine Integrationsministerkonferenz einzurichten.“ Der Nationale Integrationsplan und in seiner Folge der Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I) haben die Arbeit der IntMK auch fortan begleitet.
Das Politikfeld Integration umfasst oder berührt viele Bereiche. Entsprechend groß ist heute das Themenspektrum der IntMK. Dieses enthält nicht nur Fragen von Zusammenhalt, Vielfalt oder Antidiskriminierung. Zu den Themengebieten der IntMK gehören auch die Förderung von Deutschkenntnissen, die Migrationsberatung oder Grundlagen der Einwanderung sowie integrationspolitische Aspekte bei Arbeit und Ausbildung. Zudem positioniert sich die IntMK z.B. zu Fragen des Familiennachzugs oder des Einbürgerungs- und Asylrechts.
Große Bedeutung misst die IntMK seit jeher auch der Aufbereitung und Bereitstellung von verlässlichen und vergleichbaren Daten zum Stand der Integration bei. Seit mittlerweile zehn Jahren berichtet sie daher hierüber im Integrationsmonitoring der Länder:
Eine evidenzbasierte Politik ist auf verlässliche und differenzierte Informationen angewiesen. Monitoring-Instrumente sind hierfür ein etabliertes Verfahren, denn durch sie lässt sich nachvollziehen, in welchen Bereichen Fortschritte erreicht wurden und wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig tragen sie zur Versachlichung der Diskussionen über politische und gesellschaftliche Entwicklungen bei.
Auf Integration treffen diese Annahmen im besonderen Maße zu, denn dieses Querschnittsthemenfeld umfasst viele Fragestellungen: von Sprache, frühkindlicher und schulischer Bildung, Ausbildung und Arbeit, bis hin zu Themen wie Wohnen, Gesundheit, Kriminalität und Interkulturelle Öffnung.
Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder erkannten diesen Bedarf an einer sachorientierten Analyse frühzeitig und beschlossen deshalb im April 2008 die Gründung der länderoffenen Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“. Nach umfassenden Vorarbeiten legte diese Arbeitsgruppe zur 6. IntMK im Jahr 2011 ihre erste Auswertung zum Stand der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Bundesländern vor. Dieses Integrationsmonitoring der Länder wird seitdem alle zwei Jahre fortgeschrieben und aktualisiert. Um dem Forschungs- und Entwicklungsstand gerecht zu werden, wird der Bericht bei Bedarf um weitere Indikatoren ergänzt und die Daten weiter differenziert. So werden beispielsweise seit der letzten Aktualisierung des Berichts auch Ergebnisse nach Zuzugszeiträumen oder Generationen ausgewiesen. Durch die letzte Differenzierung können z.B. die Unterschiede zwischen den Generationen berücksichtigt werden.
Mit dem nunmehr 6. Bericht erfuhr das Integrationsmonitoring der Länder eine wesentliche Ergänzung: Die Länder haben sich gemeinsam mit dem Bund am Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) beteiligt. Die Daten des hieraus hervorgegangenen Bund-Länder-Integrationsbarometers (BLIB) fanden Eingang in den 6. Bericht. Erstmals werden so auch Erfahrungen, Einschätzungen und Einstellungen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Integrationsmonitoring der Länder abgebildet. Die vorausgegangenen Berichte hatten sich ausschließlich auf amtliche Daten gestützt. Durch die Ergänzung um die Daten des BLIB können nun auch subjektive Erfahrungen und Empfindungen, wie Zugehörigkeit oder Benachteiligung, in die Analyse mit einfließen. So können der Stand und die Entwicklung von Integrationsprozessen noch besser nachvollzogen werden. Die IntMK hat jüngst beschlossen, diese Kooperation auch künftig fortzuführen.
Weitere Informationen zur Entwicklung und Konzeption des Integrationsmonitorings der Länder finden sich online unter https://www.integrationsmonitoring-laender.de/.
Herbsttreffen (auf fachlicher Arbeitsebene):
10.-11. September 2024 in Hannover
Vorkonferenz (auf fachlicher Arbeitsebene):
19.-20. März 2025 in Hannover
Hauptkonferenz (auf Ministerebene)
23.-24. April 2025 in Göttingen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
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