Seit dem 01.07.2024 hat Niedersachsen für die Dauer eines Jahres den Vorsitz der 20. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) inne. Vor diesem Hintergrund hat Integrationsminister Dr. Andreas Philippi am späten Vormittag im Rahmen einer Pressekonferenz die zentralen Themenschwerpunkte für die kommenden zwölf Monate vorgestellt. Unter dem Motto „Zusammen leben – zusammen arbeiten“ wird vor allem die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie ihre Integration in den Arbeitsmarkt im Fokus stehen.
„Die aktuelle migrations- und integrationspolitische Lage ist von gesellschaftlichen Konflikten geprägt“, erklärte Minister Philippi. „Viele Menschen sind wegen eines erstarkten Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und zunehmender Menschenfeindlichkeit besorgt. Doch auch die Sorge um unser demokratisches Gemeinwesen treibt viele Menschen um. Ein zentrales Thema dieser Auseinandersetzung ist der Umgang mit Zuwanderung und mit zugewanderten Menschen. Aus diesem Grund ist die Arbeit der Konferenz so bedeutsam und hoch aktuell. Sie setzt sich für Zusammenhalt, Teilhabe und Stärkung der Demokratie ein. Zugleich verleiht sie den Gesetzgebungs- und Planungsprozessen auf Bundesebene wertvolle Impulse.“
Folgende Themenfelder sollen nach den Plänen Niedersachsens bearbeitet und in eine mögliche ländergemeinsame Beschlussfassung aufgenommen werden:
„Als IntMK ist es unser gemeinsames Ziel, die chancengerechte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte zu ermöglichen“, so der Minister weiter. „Niedersachsen ist sich seiner Verantwortung als Vorsitzland bewusst und wird dieser Rolle auch gerecht werden. Wir wollen einen elementaren Beitrag dafür leisten, unsere Einwanderungsgesellschaft krisen- und zukunftsfest zu gestalten. Deshalb freue ich mich auf die kommenden Monate und die bevorstehende Zusammenarbeit.“
Darüber hinaus würdigte Philippi die bisherigen Errungenschaften der Konferenz. Dazu zählte er das ländergemeinsame Integrationsmonitoring, welches bereits seit vielen Jahren dazu beitrage, die Entwicklung der Integration auf Länderebene darzustellen. Auch die durch das „Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ geschaffene Möglichkeit, unabhängig von der Bleibeperspektive an Integrationskursen teilzunehmen, sei ein Verdienst der Länder, die selbiges seit vielen Jahren gefordert haben. Hinzu komme die sukzessive Verbesserung der finanziellen Ausstattung für Träger von Integrationskursen sowie die Zulassung der Mehrstaatigkeit und eine schnellere Einbürgerung. Für den Minister alles Beispiele für einen Erfolg der Konferenz: „Seit Gründung der IntMK hat sich – auch durch gemeinsame Beschlüsse der Länder – das Klima der Einwanderungsgesellschaft gewandelt. Es gibt einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Konsens, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Daran wollen wir anknüpfen.“
Die Integrationsministerkonferenz versteht sich als ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit und findet seit 2007 unter dem jährlich wechselnden Vorsitz eines Bundeslandes statt. Mitglieder sind die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren. Die Länder erarbeiten in Arbeitsgruppen Beschlussvorschläge, über die in der anschließenden Hauptkonferenz abgestimmt wird. Ideen für Vorschläge können sich auch aus Gremien, Tagungen, der Verwaltungspraxis oder Gesprächen ergeben. Die Länder tauschen sich zunächst über die jeweiligen Themen aus und formulieren dann ihre Beschlussvorschläge. Organisation und Steuerung der einzelnen Arbeitsprozesse liegen bei der Geschäftsstelle des Vorsitzlandes. Zuständig für die 20. Auflage der IntMK ist demnach das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die nächste Hauptkonferenz findet am 23.-24. April 2025 in Göttingen statt. Weitere Informationen zum Vorsitz Niedersachsens sowie zu Vorhaben und Projekten gibt es auf der Homepage der Integrationsministerkonferenz.
Mit der Verabschiedung des Leitantrags „Miteinander wachsen“ sendet die diesjährige Integrationsministerkonferenz (IntMK) ein starkes Zeichen für Integration, für einen starken und solidarischen Zusammenhalt im Einwanderungsland Deutschland und für Vielfalt und Teilhabe.
In Rostock Warnemünde fand am 20. und 21. März die 19. IntMK statt. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen und Verbesserungsbedarfe bei der Integration und fassten eine Reihe von Beschlüssen. Als Gäste nahmen u.a. die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt, Reem Alabali-Radovan, die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Juliane Seifert und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler.
Ungeachtet der vielfältigen Maßnahmen der Soforthilfe, die weiterhin hohe Priorität haben, gilt es nach Ansicht der IntMK, die längerfristige Phase der Integration und Teilhabe zu berücksichtigen.
„Die Bewältigung der Herausforderungen bei der Integration von Menschen, die dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum zu uns gekommen sind, ist im öffentlichen Bewusstsein in den letzten Monaten zu kurz gekommen“, betonte die Vorsitzende der diesjährigen IntMK, Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern.
Leitantrag Miteinander wachsen
Deutschland ist seit vielen Jahren ein Einwanderungsland und durch die Zuwanderung vielfältiger geworden, sagte Drese. Etwa jede oder jeder Vierte in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte. „Deshalb gewinnt die Integration eine immer höhere Bedeutung“, so Drese.
„Mit dem Leitantrag wollen wir verdeutlichen, dass Zuwanderung bei allen Herausforderungen vor allem als Bereicherung und Chance für unsere Gesellschaft wahrgenommen wird“, verdeutlichte die IntMK-Vorsitzende. Eine gute Integration sei entscheidend für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Perspektiven des Landes. „Dabei sind alle Beteiligten gefragt – staatliche wie nichtstaatliche Akteure, Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Auch das stellen wir mit unserem Leitantrag heraus“, verdeutlichte Drese.
Wesentlich sei zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund, Länder und Kommunen – gerade die Kommunen leisten nach Ansicht der IntMK einen maßgeblichen Anteil der Integration vor Ort und schultern vielfältige Belastungen.
Drese: „In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Zusage der Bundesregierung, die migrationsspezifische Beratung, die Erstorientierungs- und die Integrationskurse des BAMF sowohl quantitativ als auch qualitativ bedarfsgerecht auszubauen.
Migrationsberatung zukunftssicher aufstellen
Gerade die Migrationsberatung sei für zugewanderte Menschen grundlegend und wichtig, so Drese. Der Neubeginn in einem anderen Land ist mit vielen, häufig sehr komplexen Fragen verbunden. „Migrationsberaterinnen und -berater sind Lotsen für die Integration“, sagte Drese. „In diesem Jahr stehen trotz der kürzlich erfolgten Aufstockung dennoch weniger Mittel des Bundes für die Angebote als im Vorjahr zu Verfügung.
Sowohl die Länder, die ergänzend zu den bundesgeförderten Angeboten der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD) eigene Beratungsangebote verantworten als auch die Kommunen und die Träger der Beratungsangebote seien für eine belastbare und nachhaltige Versorgung vor Ort auf ausreichende Planungssicherheit angewiesen. Drese: „Eine bundesseitig auskömmliche Ausstattung und sichere Finanzierung der MBE und JMD, die auch Ausbaunotwendigkeiten in den Beratungssystemen berücksichtigt, stellt hierfür die maßgebliche Grundlage dar. Diese muss auch ihren Niederschlag in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sowie in der Einführung einer mehrjährigen Förderung finden.“
Arbeit und Ausbildung
Auf der diesjährigen IntMK wurde zudem der bundesweite Arbeits- und Fachkräftemangel diskutiert, der vom demografischen Wandel verstärkt wird. Ein wichtiger Lösungsansatz ist, das Arbeits- und Fachkräftepotential von Zugewanderten zu nutzen. Dazu gehört auch die Anwerbung von Fachkräften, die sich noch im Ausland befinden.
Um Deutschland insgesamt attraktiver für den Fachkräftezuzug zu gestalten und bereits hier lebende Fachkräfte halten zu können, müssen nach Ansicht der IntMK Verfahren zu Einreise und Aufenthalt verschlankt und beschleunigt werden. Fachkräftesicherung durch Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit sollte dabei auch für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und schneller möglich werden. Gesetzlich seien umfassende Anpassungen auf den Weg
gebracht worden. Nun müssten zügig Taten folgen durch Prozessvereinfachungen und bedarfsgerechte Aufstockung der Personalressourcen der beteiligten Stellen.
Unter Federführung Hamburgs ermittelt derzeit eine Bund-Länder-Expertengruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hierzu konkrete, aus der Verfahrenspraxis gewonnene Lösungsansätze. Die IntMK fordert den Bund im Schulterschluss mit der ASMK dazu auf, die Umsetzung dieser Lösungsansätze zu unterstützen und daneben die beteiligten Stellen mit ausreichend Personal auszustatten sowie die Digitalisierung voranzutreiben.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Der demografische Wandel und der damit einhergehende Arbeits-
und Fachkräftemangel stellt Unternehmen deutschlandweit vor große Herausforderungen. Die zügige und qualifikationsorientierte Arbeitsmarktintegration von Menschen, die zu uns kommen, ist hiergegen ein wirksames Instrument. Hamburg geht hier schon seit einigen Jahren mit dem Pilotprojekt Hamburg Welcome Center voran: als „One-Stop-Shop“ für zuwandernde und zugewanderte Fachkräfte und Hamburger Unternehmen mit Fachkräftebedarf geschaffen, bietet es ein breites und partnerübergreifendes Unterstützungsangebot zur Arbeitsmarktintegration. Auch ausländerrechtliche Dienstleistungen werden hier schnell und unkompliziert angeboten. Die Erfahrungen, die wir mit dem HWC gesammelt haben, geben wir gerne weiter.“
Rechte von Minderheiten stärken
Die Integrationsministerkonferenz setzt sich für die Stärkung der Rechte von Stinti und Roma ein. Dabei soll gerade im Hinblick auf die Verfolgungsgeschichte der Community die Partizipation in den politischen Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gestärkt werden. Wichtig ist es aus Sicht der Länder, den Blick auf die Heterogenität der in Deutschland lebenden Communities der Sinti und Roma zu richten und insbesondere marginalisierte Gruppen besondere Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer politischen Rechte zu bieten.
Nordrhein-Westfalens Integrationsministerium Josefine Paul: „Die Integrationsministerkonferenz steht schützend auf der Seite der eingewanderten Menschen und lehnt jede Form von Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus entschieden ab. Die Teilhabe der Communities der Sinti und Roma in Deutschland wollen wir gemeinsam stärken und ihnen alle Chancen unserer offenen Gesellschaft bieten. Es ist wichtig, verstärkt Maßnahmen zur Integration in den Fokus gerückt werden. Bund, Länder und Kommunen bilden bei der Integration eine Verantwortungsgemeinschaft. Diesem Anspruch müssen alle Ebenen Rechnung tragen. Die Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister spricht sich daher in ihren Anträgen klar für die Stärkung der Integrationsinfrastruktur und eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes daran aus.“
Seit der letzten Integrationsministerkonferenz haben verschiedene Entwicklungen im In- und Ausland den integrationspolitischen Diskurs in Deutschland beeinflusst. In den vergangenen Monaten haben sehr viele Menschen in ganz Deutschland ihre Stimme erhoben und für die freiheitliche Demokratie demonstriert. „Diese Demonstration senden ein klares Signal für die Vielfalt und Offenheit in unserem Land. Wir sind solidarisch mit den vielen Hunderttausenden, die in den vergangenen Wochen für Solidarität, eine vielfältige Gesellschaft und gegen Ausgrenzung auf die Straßen gegangen sind. Dazu zählt auch die rechtliche Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“, so die nordrhein-westfälische Integrationsministerin Josefine Paul.
Am Ende der IntMK übergab Ministerin Drese symbolisch den Vorsitz an den niedersächsischen Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi. Niedersachsen wird vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 Vorsitzland der 20. IntMK sein.
„Heute, am 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus der Vereinten Nationen übernehme ich den Staffelstab und damit ab der Jahresmitte den Vorsitz für die 20. IntMK. Wir wollen in dieser Verantwortung engagiert daran arbeiten, die gute Zusammenarbeit der Länder in dieser Konferenz für Zusammenhalt in der Gesellschaft, für gesellschaftliche Teilhabe aller und die Integration auch in den Arbeitsmarkt fortzuschreiben und damit einen Beitrag leisten, unsere Demokratie zu stärken. Die Vielfalt unserer Gesellschaft ist ein Gewinn, das werden wir immer wieder betonen“, so Philippi.
Am 1. Juli übernimmt Mecklenburg-Vorpommern für ein Jahr den Vorsitz der 19. Integrationsministerkonferenz (IntMK) der Länder.
„Wir erleben weiterhin eine dynamische Zuwanderung und Fluchtbewegungen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Die Fragen der Migration, Teilhabe und Integration sind allgegenwärtig. Eine wichtige Aufgabe unserer Vorsitzzeit wird daher sein, Integration erfolgreich zu gestalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken“, verdeutlichte Mecklenburg-Vorpommerns Integrationsministerin Stefanie Drese als neue Vorsitzende der IntMK.
Die Hauptkonferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren wird am 20. und 21. März 2024 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stattfinden. „Ich freue mich, meine Länderkolleginnen und -kollegen in unser schönes Bundesland einladen zu dürfen. Doch auch wenn wir im nächsten Frühjahr vor so einer schönen Kulisse zusammenkommen, liegen überaus arbeitsreiche Monate vor uns“, betonte Drese.
Das von Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Motto für die 19. IntMK lautet „Miteinander wachsen“. Drese: „Dieser Leitgedanke soll ganz klar vermitteln: Die Herausforderungen sind groß, aber gleichzeitig Ansporn, in enger Zusammenarbeit unter den Ländern, Teilhabe und Zusammenleben zu fördern und die Vielfalt der Gesellschaft zu leben.“
Die Aufgaben können nach Ansicht Dreses nur in einem kooperativen Verhältnis mit dem Bund und den Kommunen bewältigt werden. „Nur gemeinsam können wir den notwendigen Zusammenhalt in der Gesellschaft nachhaltig stärken: mit allen Ebenen auf Augenhöhe sowie im stetigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir können nur miteinander wachsen“, so Drese.
Video: Vielfalt macht uns stark!
In Hessen leben Menschen aus der ganzen Welt und mit ganz unterschiedlichen biographischen Hintergründen. Die Vielfalt der Kulturen und Lebensentwürfe ist eine Bereicherung, die das hessische Selbstverständnis seit langem prägt. Dieses Selbstverständnis macht die hessische Integrationsarbeit mit ihren unzähligen Aktivitäten zu einem Erfolgsprojekt. Wir zeigen im Video Aktivitäten und Menschen, die sich für Zusammenhalt, Vielfalt und Akzeptanz in Hessen engagieren.
Viel Spass beim Anschauen und Inspirieren!
Seit dem 1. Juli 2022 sitzt Hessen für ein Jahr der 18. Integrationsminister*innenkonferenz (IntMK) vor. Die diesjährige Hauptkonferenz der für Integration zuständigen Minister*innen und Senator*innen der Länder mit dem Bund fand in Wiesbaden und Kloster Eberbach statt und beriet über die aktuellen Kernfragen rund um Integration und Teilhabe zugewanderter und geflüchteter Menschen.
Im Video erhalten Sie ein paar Impressionen dazu. Viel Spaß beim Anschauen!
Unter dem Motto „Menschen.Leben.Vielfalt.“ treffen sich die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder am 26. und 27. April unter hessischem Vorsitz in Wiesbaden.
„Neben wichtigen grundsätzlichen Fragen zur Gestaltung des gemeinsamen und respektvollen Zusammenlebens in Vielfalt ist auch die Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den zur Integration nötigen Aufwendungen der Länder und Kommunen Thema“, sagt der Vorsitzende der 18. Integrationsminister*innenkonferenz, Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Die Länder stehen zu ihrer humanitären Verantwortung für Geflüchtete und sorgen weiter für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein respektvolles Zusammenleben in Vielfalt.“
Die IntMK in Wiesbaden gibt Bund und Ländern Gelegenheit, sich auch über Bildungs- und Chancengleichheit und den vielfältigen und diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt auszutauschen sowie zu diskutieren, wie zugewanderte Fachkräfte durch eine aktive Willkommenskultur in Deutschland begrüßt und gehalten werden können – auch indem die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung zu im Ausland erworbenen Qualifikationen verbessert wird.
„Uns Integrationsministerinnen sowie –senator*innen ist gelungen, dass das Thema Integration bereits auf dem Geflüchtetengipfel mit Bundesinnenministerin Faeser eine wichtige Rolle spielte und nicht nur innenpolitisch diskutiert wurde“, so Klose weiter. „Daran knüpfen wir an.“
Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder sowie die Kommunen sehen weiterhin dringenden Handlungsbedarf und werden den Bund auch im Rahmen der Hauptkonferenz in Wiesbaden auffordern, sich an den Ausgaben der Länder und Kommunen für Integration und Unterbringung Geflüchteteter substantiell zu beteiligen.
Länder bekräftigen Bereitschaft, Geflüchteten Schutz zu bieten und fordern Bund auf, verlässliche finanzielle Unterstützung zu leisten.
Unter dem Vorsitz Hessens hat am 26. und 27. April 2023 die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder (Integrationsminister*innenkonferenz - IntMK) in Wiesbaden beraten. Kernthemen waren die Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den gestiegenen Kosten der Länder und Kommunen für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten, Schutz und Unterstützung für Geflüchtete und die Bundesmittel für Erstorientierungskurse.
Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland rund drei Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister erfasst. „Die Ursachen sind vielfältig: Politische Krisen und Kriege wie in der Ukraine, Syrien und Afghanistan, Naturkatastrophen wie das Erdbeben in der Türkei und in Syrien sowie die Folgen der Erdüberhitzung veranlassen viele Menschen, ihre Heimat zu verlassen.“, erläuterte der Vorsitzende der IntMK, Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Die Länder bekräftigten im Rahmen der IntMK ihre Bereitschaft, geflüchteten Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt weiterhin Schutz zu bieten und sie zu unterstützen. „Die Länder stehen zu ihrer humanitären Verantwortung und sorgen mit der Integration Schutzsuchender und Zugewanderter weiter für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig ist die verstetigte und dauerhafte Beteiligung des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen geboten“, so der IntMK-Vorsitzende Klose. „Kurzfristig eine Unterkunft für die Schutzsuchenden zu finden, ist eine große Herausforderung. Es geht aber um mehr: um zusätzlichen Wohnraum, Arbeitsmarktintegration, Personal für Kitas und Schulen, Sprachförderung und soziale Integration. Diese Integrationskosten sind bei der vom Bund bislang zugesagten Finanzierungspauschale von 2,75 Mrd. Euro für 2023 nicht berücksichtigt."
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am 16. März vereinbart, mit dem Bund über ein Finanzierungsmodell zu sprechen, das sich den steigenden Flüchtlingszahlen dynamisch anpasst. „Wir brauchen ein verlässliches und langfristiges Konzept zur Unterbringung und Integration von Geflüchteten“, erklärte der IntMK-Vorsitzende Klose. „Die IntMK appelliert an Bundeskanzler Olaf Scholz, bei seinem für den 10. Mai vorgesehenen Gespräch mit den Ländern zu konkreten Finanzvereinbarungen zu kommen, die den Integrationsleistungen der Länder und Kommunen Rechnung tragen. Die Arbeitsgruppen, die nach dem zweiten Geflüchtetengipfel vom 16. Februar 2023 eingesetzt worden sind, haben bisher leider keine echten Fortschritte gebracht. Es bedarf jetzt eines klaren Signal des Bundes.“
Migration erfolgt dynamisch entsprechend der Entwicklung in den Kriegs- und Krisenregionen. Deshalb muss sich auch die Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten dynamisch entwickeln. Die IntMK fordert sowohl eine dynamische Finanzbeteiligung des Bundes an den Kosten der Länder, als auch eine dynamische finanzielle Ausstattung bei den Bundesprogrammen. Insbesondere bei der Finanzierung der Migrationsberatung, der Sprachmittlung und von Integrations- und Erstorientierungskursen fordern die Länder mehr Engagement des Bundes.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen, Anja Stahmann, macht dies am Beispiel der Migrationsberatung deutlich. „Gerade für neu Zugewanderte sind Information und Beratung zur Orientierung im neuen Lebensumfeld zentrale Grundbausteine für den individuellen Integrationsprozess. Die Migrationsberatung nimmt diese Aufgabe wahr und stellt damit ein wichtiges Instrument der Erstintegration dar. Durch die erweiterten Zielgruppen infolge der Öffnung der Integrationskurse, der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts und der erwünschten, verstärkten Fachkräftezuwanderung, werden sowohl die Bedeutung der Migrationsberatung als auch die damit verbundenen Herausforderungen steigen. Das vom Bund vorgesehene Finanzvolumen ist hierfür nicht auskömmlich. Die IntMK fordert den Bund daher erneut auf, die Mittel zu erhöhen und somit eine auskömmliche Finanzierung der Migrationsberatung sicherzustellen.“
„Auch die Integrationskurse des Bundes müssen zukunftsfest gestaltet sein“, erläuterte die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Aminata Touré, ergänzend. „Was wir brauchen ist eine Gesamtstrategie des Bundes gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen mit Blick auf die Migrationspolitik. Erwartungshaltung hat auch die Integrationsminister*innenkonferenz formuliert.“
Vergleichbares gilt für die Erstorientierungskurse (EOK), erklärt der IntMK-Vorsitzende Kai Klose. „Im Bundeshaushalt 2023 wurden 25 Mio. Euro eingestellt. Das ist eine Halbierung gegenüber den 45,5 Mio. Euro für 2022. Damit lässt der Bund das Zuwanderungsgeschehen des letzten Jahres sowie das im Jahr 2023 zu Erwartende außer Acht. An einigen Standorten wird das zu Abbrüchen bereits begonnener Kurse führen, an anderen Standorten reicht das verfügbare Kurskontingent ausschließlich für eine Kursplanung im ersten Halbjahr 2023. Das politische Ziel ─ Integration für alle von Anfang an – wird durch die nicht bedarfsgerechte Bereitstellung von Bundesmitteln konterkariert. Ein für den (Erst-)Integrationsprozess wertvolles Instrument würde verloren gehen“, so Klose.
„Es ist eine große Freude, den Staffelstab für die nächste Integrationsministerkonferenz im kommenden Jahr heute entgegennehmen zu dürfen. Ich kann bereits ankündigen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern schon mitten in den Planungen befindet. Für MV ist es wichtig, Integration weiterhin nachhaltig und praktikabel zu gestalten. Wir brauchen hierfür einen kontinuierlichen Prozess, der nur im stetigen Dialog mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung erfolgreich sein kann.“ fügte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, zum Abschluss und im Rahmen der symbolischen Übergabe der Weltkugel durch Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hinzu. Mit Ablauf des 30. Juni 2023 endet der Vorsitz des Landes Hessen für die Integrationsministerkonferenz. Ab dem 1. Juli 2023 übernimmt Mecklenburg-Vorpommern für ein Jahr den Vorsitz der IntMK.
Bilder der Integrationsminister*innenkonferenz stehen Ihnen unter hessenlink.de/BilderIntMK zum Download zur Verfügung.
Als Termin für die Abschluss-Pressekonferenz ist derzeit der 27.04.2023, 13-14 Uhr vorgesehen.
Es ist geplant, die Pressekonferenz in hybrid anzubieten.
Die Presseeinladung wird Ende dieser/Anfang nächster Woche versendet. Sofern Sie keine Presseeinladungen über unsere Verteiler erhalten, bitten wir zeitnah um Mitteilung an unser Pressereferat unter presse@hsm.hessen.de.
Erste Informationen für die Presse finden Sie hier.
Abschließend würden wir Sie gerne bitten, Ihre Presseanfragen künftig über das Funktionspostfach unserer Pressestelle einzureichen: presse@hsm.hessen.de.
Der IntMK ist es bereits auf dem zurückliegenden Geflüchtetengipfel vom 16. Februar gelungen, nicht nur die Frage der Unterbringung, sondern auch die Integration von Schutzsuchenden auf die Agenda zu setzen. Bis Ostern wurden Bund, Länder und Kommunen im Rahmen eines sog. „Follow-up-Prozesses“ damit beauftragt, zu vier definierten Themen-Clustern konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.
Zentral für weitere Beschlüsse und Vorhaben im Rahmen der IntMK ist jedoch vor allem, dass die Bundesregierung sicherstellen muss, dass Länder und Kommunen finanziell in der Lage sind, die aktuellen großen Herausforderungen zu bewältigen. Die in Wiesbaden stattfindende IntMK bietet nun die Gelegenheit, mit dem Bund auf politischer Ebene mögliche Lösungsansätze zu erörtern, um Länder und Kommunen mehr Planungssicherheit bei der Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden zuteilwerden zu lassen.
Die IntMK wird sich neben den grundsätzlichen Fragen zur Finanzierung von Integrationsmaßnahmen und der besseren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auch mit u.a. folgenden Themen befassen:
Abschließend würden wir Sie gerne bitten, Ihre Presseanfragen künftig über das Funktionspostfach unserer Pressestelle einzureichen: presse@hsm.hessen.de.
Am kommenden Freitag, 1. Juli, übernimmt der Hessische Minister für Soziales und
Integration, Kai Klose, für ein Jahr den Vorsitz der Konferenz der für Integration
zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder
(IntMK), den zuvor die Freie und Hansestadt Hamburg innehatte. „Hessen ist das
Flächenland mit dem höchsten Anteil von Mitbürger*innen mit Migrationsgeschichte und
verfügt daher über einen reichen Erfahrungsschatz. Auch deshalb freue ich mich sehr auf
diese besondere Aufgabe. Bund, Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren
erhebliche integrationspolitische Anstrengungen unternommen und können viele Erfolge
vorweisen. Integrationspolitik ist inzwischen ein eigenständiges politisches Themenfeld,
das zu Recht große Aufmerksamkeit genießt. Nicht zuletzt haben die vergangenen Jahre
gezeigt, dass inzwischen etablierte Instrumente wie z.B. die Integrationskurse auch bei
höheren Zuwanderungszahlen leistungsfähig sind und flexibel an neue Bedarfe
angepasst werden können,“ so Klose. „Gerade aufgrund der
Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist
eine enge Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund gerade auch im
Feld Migration dringend notwendig. Die IntMK hat gezeigt, dass auf dieser Ebene
schnelle und gute Lösungen organisiert werden können.“
Klose weist darauf hin, dass zu gelingender Integration die Bereitschaft aller braucht:
„Integration schaffen wir besonders gut, wenn Staat, Zugewanderte
und Aufnahmegesellschaft hierzu gemeinsam beitragen. Unser gemeinsames Ziel ist,
dass alle in Deutschland lebenden Menschen die gleichen Chancen auf
gesellschaftliche Teilhabe erhalten,“ so der Vorsitzende.
Hintergrund:
Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen
und Senatoren der Länder (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der
Länder. Sie berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende
Angelegenheiten der Integrationspolitik, koordiniert und fördert den Austausch von
Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern und dient der Zusammenarbeit
mit dem Bund.
Hessen ist bis zum 30. Juni 2023 Vorsitzland der 18. IntMK. Die Vorkonferenz findet am
14. und 15. März 2023 statt, die Ministerinnen und Minister tagen im Rahmen der
Hauptkonferenz am 26. und 27. April 2023.
Aktuelle Informationen finden sich unter www.integrationsministerkonferenz.de
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Sie finden unser Ministerium auf folgenden Kanälen: Facebook, Twitter, Instagram
Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder haben bei ihrem Treffen in Hamburg über die Integration von Zuwanderern in Deutschland und die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beraten.
Die Integrationsministerkonferenz äußert sich zu Aufnahme, Aufenthalt und Versorgung der Schutzsuchenden in Deutschland und fordert, die vereinbarte Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen zügig umzusetzen. Der vollständige Beschluss der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren zur Ukraine-Situation ist dieser Mitteilung beigefügt.
Die Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz, Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg: „Die Gesellschaft in Deutschland wird schon lange durch Einwanderung geprägt. Jeder vierte hier lebende Mensch ist selbst zugewandert oder hat familiäre Wurzeln im Ausland. Wir profitieren sehr davon, dass Menschen zu uns kommen, und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hier bei uns mit einbringen wollen. Wer hier arbeiten möchte, soll das auch tun können. Als Integrationsministerkonferenz ist es uns ein Anliegen, dass Menschen schnell in Ausbildung und Arbeit kommen, weil damit ganz viele Fragen der Integration wie von selbst gelöst werden: Spracherwerb, ein eigenes Einkommen, ein soziales Umfeld. Den Weg dahin wollen wir daher möglichst leicht machen und bestehende Hürden weiter abbauen.“
Die Beratungen der Integrationsministerinnen und –minister waren von den aktuellen Entwicklungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der hohen Anzahl der Schutzsuchenden geprägt. Die Integrationsaufgaben gehen aber auch auf die schon erfolgte Zuwanderung zurück. „Die zurückliegenden Corona-Jahre waren ein Stresstest für die Integration“, so Senatorin Dr. Leonhard: „Viele Menschen mit Migrationsgeschichte haben in ihren Jobs an entscheidenden Stellen mitgearbeitet und die Gesellschaft am Laufen gehalten. Die Pandemie hat aber auch deutlich die Schwachstellen der Integration in Deutschland aufgezeigt. Benachteiligungen und Ungleichheiten haben sich aus integrationspolitischer Sicht verschärft und sind deutlich sichtbar geworden, sei es beim Gesundheitsschutz, den Arbeitsbedingungen, Wohnverhältnissen oder den Bildungschancen.“
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein betont drei Handlungsfelder und grundlegende Kernbereiche der Integration, zu denen die IntMK Beschlüsse gefasst hat: Migrationsberatung, Sprachförderung und gesellschaftliches Engagement von Zugewanderten: „Die Migrationsberatung ist die erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte, die diese bei den ersten Schritten der Integration begleitet. Wie auch der hohe Zustrom von Menschen aus der Ukraine zeigt, brauchen wir eine stabile Beratungsstruktur, d.h. ein ausreichendes Beratungsangebot, das auch angemessen finanziert ist. Gleiches gilt für die Sprachförderung. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht hier eine Öffnung der Integrationskurse für alle von Anfang an vor. Das heißt, der Bund muss mehr Kurse sicherstellen und die Rahmenbedingungen dafür gestalten. Dazu gehört unbedingt eine Kinderbeaufsichtigung, damit Frauen frühzeitig an den Integrationskursen teilnehmen können.“
Wichtig sei aber auch, dass sich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker gesellschaftlich engagieren und selbst einbringen, ob als Individuum oder in einer Migrantenorganisation. Auch hier sehe der Koalitionsvertrag des Bundes eine angemessene Förderung vor. In allen drei Bereichen seien auch die Länder mit erheblichen Haushaltsmitteln dabei. „Wichtig ist, dass die Maßnahmen von Bund und Ländern sich ergänzen und abgestimmt sind“, so Ministerin Dr. Sütterlin-Waack: „Dabei gilt es auch, Besonderheiten wie die des ländlichen Raumes oder die Heterogenität der Zielgruppen und damit einhergehende Bedarfe in den Blick zu nehmen. Mir ist wichtig, dass unsere Neubürger ihre Angelegenheiten schnell selbst in die Hand nehmen können.“
Weitere Beschlüsse der 17. Integrationsministerkonferenz beziehen sich unter anderem auf die folgenden Themen:
Die Förderung der Erwerbstätigkeit sowie die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration ist eines der zentralen Anliegen der Integrationspolitik der letzten Jahre. Sie ist zugleich Voraussetzung für und Weg zur Integration und nicht nur vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels geboten.
Die Integrationsministerinnen und -minister der Länder fordern die Bundesregierung auf, die Gesetzeslage (§ 176 SGB III) so anzupassen, dass Qualifizierungen zur Anerkennung der beruflichen Abschlüsse, die von den Fachschulen, Hochschulen, Universitäten und Kammern umgesetzt werden, keiner weiteren Zulassung bedürfen.
Zugewanderte Menschen sollen leichter und zeitnah entsprechend ihrer Qualifikation beruflich tätig werden können, und nicht lediglich in Helfertätigkeiten arbeiten. Neben den formalen Berufsqualifikationen bekräftigen die Integrationsministerinnen und -minister der Länder die Bedeutung non-formaler und informell erworbener beruflicher Kompetenzen. Deren Anerkennung soll künftig besser erfolgen. Dazu soll durch den Bund und die Länder gemeinsam ein standardisiertes Verfahren entwickelt werden, um auch für Menschen ohne formale Berufsqualifikationen eine Arbeitsmarktperspektive zu bieten.
Die individuellen Kompetenzen und Qualifikationen von Frauen mit Migrationsgeschichte sollen besser gefördert und entwickelt werden. Mehr Frauen sollen berufstätig werden. Dazu sollen sie gezielt gefördert werden. Es bedarf hierfür jedoch passender Angebote, damit die Förderung auch angenommen werden kann. Künftig sollen diese Förderangebote verstärkt mit der Sprachförderung im alltagspraktischen Zusammenhang verknüpft werden. Auch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter werden hierfür in die Pflicht genommen: Durch die Etablierung eines umfassenden, strukturellen und gendersensiblen Ansatzes sollen sie die Erwerbsbeteiligung von zugewanderten Frauen verstärkt fördern können. Wer sich auf diese Weise erfolgreich qualifiziert hat, muss auch eine Chance im Job bekommen: Die Integrationsministerinnen und -minister betonen die Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Bewerbungen qualifizierter Frauen diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
Den Zugang zum System der Frühen Bildung soll für alle Familien verbessert werden. Um zugezogene Familien gut zu integrieren, spielt die Kindertagesbetreuung eine wichtige Rolle. Familien, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, sind aber oft mit den Regelangeboten der Kindertagesbetreuung nicht vertraut. Damit sie die Betreuungsangebote möglichst frühzeitig in Anspruch nehmen können, müssen sie diese kennen. Die Integrationsministerkonferenz fordert den Bund auf, anknüpfend an das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Frühe Brücken bauen in frühe Bildung“, weiterhin ergänzende niedrigschwellige Maßnahmen zu finanzieren, um die Integration der Kinder und Familien zu fördern. So sollen in den nächsten Jahren auch Familien erreicht werden, die im Zuge der Corona-Pandemie die Kindertagesbetreuung nicht genutzt haben.
Seit dem Sommer des vergangenen Jahres hat Hamburg turnusmäßig den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz inne; ab dem 1. Juli 2022 übernimmt Hessen den Vorsitz.
Hessens Integrations-Staatsminister Kai Klose dankt der Hansestadt für ihre engagierte Arbeit: „Auch während dieser für uns alle besonders herausfordernden Zeit hat Hamburg den wichtigen fachpolitischen Austausch zwischen den Ländern und mit dem Bund bestmöglich organisiert und begleitet. Hessen blickt mit großer Freude und Elan auf die vor uns liegenden Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund.“
Die Integrationsministerkonferenz berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Vorsitz der Konferenz wechselt jeweils zum 1. Juli des Jahres in alphabetischer Reihenfolge.
Artikel unter: Ergebnisse der 17. Integrationsministerkonferenz in Hamburg - hamburg.de
Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde
Integrationsministerinnen und –minister aus Bund und Ländern tagen in Hamburg
Themen unter anderem: Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine / Erwerbsbeteiligung zugewanderter Frauen / Kita-Einstieg / Datenlage zu Diskriminierung und Rassismus
Die 17. Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren (IntMK) tagt am 27. und 28. April 2022 in Hamburg unter dem Vorsitz der Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Melanie Leonhard.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem folgende Themen:
Darüber hinaus erfolgt ein umfassender Austausch der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder zur Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine.
Artikel unter: Integrationsministerinnen und –minister aus Bund und Ländern tagen in Hamburg - hamburg.de
Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde
Zum 1. Juli 2021 übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg den Vorsitz der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK).
Senatorin Dr. Melanie Leonhard wird bis zum Sommer 2022 turnusmäßig Vorsitzende der Fachministerkonferenz. Die Aktivitäten Hamburgs stehen unter dem Leitwort „Gemeinsam Gesellschaft gestalten.“
Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Hamburg hat sich auch deswegen zu einer starken Metropole entwickeln können, weil wir die Internationalität unserer Bewohnerinnen und Bewohner immer als Vorteil und Chance begriffen haben. Integration bedeutet für mich aber auch, diese Vielfalt aktiv zu gestalten. Deswegen freue ich mich, das Thema Integration während der Vorsitzzeit mitgestalten zu können.“
Leonhard weist darauf hin, dass es für eine gelingende Integration die Bereitschaft und die Anstrengung aller braucht: „Integration schaffen wir nur, wenn Staat, aber ebenso Zugewanderte und Zivilgesellschaft, Unternehmen und Organisationen hierfür gemeinsam einen Beitrag leisten. Nur so kann es gelingen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten.“
„Bund, Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren große Anstrengungen in der Integrationspolitik unternommen und können viele Erfolge vorweisen. Integrationspolitik ist inzwischen ein eigenständiges politisches Themenfeld, das zu Recht große Aufmerksamkeit genießt“, so Leonhard. „Nicht zuletzt haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass die inzwischen etablierten Instrumente, wie z.B. die Integrationskurse, auch bei großen Zuwanderungszahlen leistungsfähig sind und flexibel an neue Bedarfe angepasst werden können.“
Leonhard weist aber auch auf die anstehenden Aufgaben hin: „Die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie können wir heute noch nicht in Gänze abschätzen. Wir wissen aber, dass sie sich unterschiedlich stark auf die verschiedenen Lebenslagen auswirkt und mit Sicherheit auch in der Integrationspolitik große Herausforderungen mit sich bringen wird. Daher sollte beispielsweise der Frage der Arbeitsmarktintegration ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.“
Und auch ein weiteres Thema schätzt die Vorsitzende als drängend ein: „Nicht nur, aber auch durch Corona erleben wir eine zunehmende Radikalisierung in der Gesellschaft. Immer häufiger sind Menschen bereit, sich auf Kosten vermeintlicher Minderheiten zu profilieren, diese auszugrenzen und mit Gewalt einzuschüchtern. Dem müssen wir mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Ich möchte, dass vielfältige Lebensentwürfe in Deutschland nicht nur Realität sind, sondern sie auch akzeptiert und toleriert werden. Nur wenn wir alle einander auf Augenhöhe und ohne Ängste begegnen können, kann jeder von uns sein volles Potential entfalten.“
Die IntMK
Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder. Sie berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integrationspolitik, koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern und dient der Zusammenarbeit mit dem Bund.
Hamburg ist bis zum 30. Juni 2022 Vorsitzland der 17. IntMK. Die Vorkonferenz findet am 16. und 17. März 2022 statt, die Ministerinnen und Minister tagen im Rahmen der Hauptkonferenz am 27. und 28. April 2022.
Aktuelle Informationen finden sich unter www.integrationsministerkonferenz.de
Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040/428 63 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde
Herbsttreffen (auf fachlicher Arbeitsebene):
10.-11. September 2024 in Hannover
Vorkonferenz (auf fachlicher Arbeitsebene):
19.-20. März 2025 in Hannover
Hauptkonferenz (auf Ministerebene)
23.-24. April 2025 in Göttingen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
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