Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder haben bei ihrem Treffen in Hamburg über die Integration von Zuwanderern in Deutschland und die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beraten.
Die Integrationsministerkonferenz äußert sich zu Aufnahme, Aufenthalt und Versorgung der Schutzsuchenden in Deutschland und fordert, die vereinbarte Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen zügig umzusetzen. Der vollständige Beschluss der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren zur Ukraine-Situation ist dieser Mitteilung beigefügt.
Die Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz, Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg: „Die Gesellschaft in Deutschland wird schon lange durch Einwanderung geprägt. Jeder vierte hier lebende Mensch ist selbst zugewandert oder hat familiäre Wurzeln im Ausland. Wir profitieren sehr davon, dass Menschen zu uns kommen, und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hier bei uns mit einbringen wollen. Wer hier arbeiten möchte, soll das auch tun können. Als Integrationsministerkonferenz ist es uns ein Anliegen, dass Menschen schnell in Ausbildung und Arbeit kommen, weil damit ganz viele Fragen der Integration wie von selbst gelöst werden: Spracherwerb, ein eigenes Einkommen, ein soziales Umfeld. Den Weg dahin wollen wir daher möglichst leicht machen und bestehende Hürden weiter abbauen.“
Die Beratungen der Integrationsministerinnen und –minister waren von den aktuellen Entwicklungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der hohen Anzahl der Schutzsuchenden geprägt. Die Integrationsaufgaben gehen aber auch auf die schon erfolgte Zuwanderung zurück. „Die zurückliegenden Corona-Jahre waren ein Stresstest für die Integration“, so Senatorin Dr. Leonhard: „Viele Menschen mit Migrationsgeschichte haben in ihren Jobs an entscheidenden Stellen mitgearbeitet und die Gesellschaft am Laufen gehalten. Die Pandemie hat aber auch deutlich die Schwachstellen der Integration in Deutschland aufgezeigt. Benachteiligungen und Ungleichheiten haben sich aus integrationspolitischer Sicht verschärft und sind deutlich sichtbar geworden, sei es beim Gesundheitsschutz, den Arbeitsbedingungen, Wohnverhältnissen oder den Bildungschancen.“
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein betont drei Handlungsfelder und grundlegende Kernbereiche der Integration, zu denen die IntMK Beschlüsse gefasst hat: Migrationsberatung, Sprachförderung und gesellschaftliches Engagement von Zugewanderten: „Die Migrationsberatung ist die erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte, die diese bei den ersten Schritten der Integration begleitet. Wie auch der hohe Zustrom von Menschen aus der Ukraine zeigt, brauchen wir eine stabile Beratungsstruktur, d.h. ein ausreichendes Beratungsangebot, das auch angemessen finanziert ist. Gleiches gilt für die Sprachförderung. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht hier eine Öffnung der Integrationskurse für alle von Anfang an vor. Das heißt, der Bund muss mehr Kurse sicherstellen und die Rahmenbedingungen dafür gestalten. Dazu gehört unbedingt eine Kinderbeaufsichtigung, damit Frauen frühzeitig an den Integrationskursen teilnehmen können.“
Wichtig sei aber auch, dass sich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker gesellschaftlich engagieren und selbst einbringen, ob als Individuum oder in einer Migrantenorganisation. Auch hier sehe der Koalitionsvertrag des Bundes eine angemessene Förderung vor. In allen drei Bereichen seien auch die Länder mit erheblichen Haushaltsmitteln dabei. „Wichtig ist, dass die Maßnahmen von Bund und Ländern sich ergänzen und abgestimmt sind“, so Ministerin Dr. Sütterlin-Waack: „Dabei gilt es auch, Besonderheiten wie die des ländlichen Raumes oder die Heterogenität der Zielgruppen und damit einhergehende Bedarfe in den Blick zu nehmen. Mir ist wichtig, dass unsere Neubürger ihre Angelegenheiten schnell selbst in die Hand nehmen können.“
Weitere Beschlüsse der 17. Integrationsministerkonferenz beziehen sich unter anderem auf die folgenden Themen:
Die Förderung der Erwerbstätigkeit sowie die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration ist eines der zentralen Anliegen der Integrationspolitik der letzten Jahre. Sie ist zugleich Voraussetzung für und Weg zur Integration und nicht nur vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels geboten.
Die Integrationsministerinnen und -minister der Länder fordern die Bundesregierung auf, die Gesetzeslage (§ 176 SGB III) so anzupassen, dass Qualifizierungen zur Anerkennung der beruflichen Abschlüsse, die von den Fachschulen, Hochschulen, Universitäten und Kammern umgesetzt werden, keiner weiteren Zulassung bedürfen.
Zugewanderte Menschen sollen leichter und zeitnah entsprechend ihrer Qualifikation beruflich tätig werden können, und nicht lediglich in Helfertätigkeiten arbeiten. Neben den formalen Berufsqualifikationen bekräftigen die Integrationsministerinnen und -minister der Länder die Bedeutung non-formaler und informell erworbener beruflicher Kompetenzen. Deren Anerkennung soll künftig besser erfolgen. Dazu soll durch den Bund und die Länder gemeinsam ein standardisiertes Verfahren entwickelt werden, um auch für Menschen ohne formale Berufsqualifikationen eine Arbeitsmarktperspektive zu bieten.
Die individuellen Kompetenzen und Qualifikationen von Frauen mit Migrationsgeschichte sollen besser gefördert und entwickelt werden. Mehr Frauen sollen berufstätig werden. Dazu sollen sie gezielt gefördert werden. Es bedarf hierfür jedoch passender Angebote, damit die Förderung auch angenommen werden kann. Künftig sollen diese Förderangebote verstärkt mit der Sprachförderung im alltagspraktischen Zusammenhang verknüpft werden. Auch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter werden hierfür in die Pflicht genommen: Durch die Etablierung eines umfassenden, strukturellen und gendersensiblen Ansatzes sollen sie die Erwerbsbeteiligung von zugewanderten Frauen verstärkt fördern können. Wer sich auf diese Weise erfolgreich qualifiziert hat, muss auch eine Chance im Job bekommen: Die Integrationsministerinnen und -minister betonen die Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Bewerbungen qualifizierter Frauen diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
Den Zugang zum System der Frühen Bildung soll für alle Familien verbessert werden. Um zugezogene Familien gut zu integrieren, spielt die Kindertagesbetreuung eine wichtige Rolle. Familien, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, sind aber oft mit den Regelangeboten der Kindertagesbetreuung nicht vertraut. Damit sie die Betreuungsangebote möglichst frühzeitig in Anspruch nehmen können, müssen sie diese kennen. Die Integrationsministerkonferenz fordert den Bund auf, anknüpfend an das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Frühe Brücken bauen in frühe Bildung“, weiterhin ergänzende niedrigschwellige Maßnahmen zu finanzieren, um die Integration der Kinder und Familien zu fördern. So sollen in den nächsten Jahren auch Familien erreicht werden, die im Zuge der Corona-Pandemie die Kindertagesbetreuung nicht genutzt haben.
Seit dem Sommer des vergangenen Jahres hat Hamburg turnusmäßig den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz inne; ab dem 1. Juli 2022 übernimmt Hessen den Vorsitz.
Hessens Integrations-Staatsminister Kai Klose dankt der Hansestadt für ihre engagierte Arbeit: „Auch während dieser für uns alle besonders herausfordernden Zeit hat Hamburg den wichtigen fachpolitischen Austausch zwischen den Ländern und mit dem Bund bestmöglich organisiert und begleitet. Hessen blickt mit großer Freude und Elan auf die vor uns liegenden Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund.“
Die Integrationsministerkonferenz berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Vorsitz der Konferenz wechselt jeweils zum 1. Juli des Jahres in alphabetischer Reihenfolge.
Artikel unter: Ergebnisse der 17. Integrationsministerkonferenz in Hamburg - hamburg.de
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10.-11. September 2024 in Hannover
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19.-20. März 2025 in Hannover
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